ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der HP4YOU Werbeagentur
1. Geltung
1.1 Die HP4YOU Werbeagentur – im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt
ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Zum Leistungsumfang der Agentur gehört, abweichend von reinen Werbeagenturen,
auch der Betrieb von Webseiten, kurz Webhosting genannt, sowie verwandte
Dienstleistungen, unter anderem Domainregistrierungen im Namen des
Kunden.
1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit
dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt
werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern
nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines
besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es
nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen
und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am
nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch
die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen
des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des
Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen,
Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische
Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab
Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als
vom Kunden genehmigt.
2.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen
und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich
sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung
des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung
des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch
entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich
geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder
verzögert werden.
2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages
zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-,
Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet
nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer
solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur
schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch
eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
2.5 Soweit bei der Beschaffung von Domainnamen bzw. der Domainregistrierung
auch die Verschaffung und/oder Pflege von Domains Gegenstand der
Leistungen ist, wird die Agentur der jeweils zuständigen Registrierungsstelle
(Organisation zur Domainvergabe) lediglich als Vermittler tätig. Den jeweils
gültigen Vertragsbedingungen zur Domainvergabe stimmt der Kunde bzw.
Domaininhaber direkt zu. Durch Verträge mit den jeweiligen Domainregistrierungsstellen
wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
2.6 Soweit .de Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den
Domainbestimmungen auch die Domainrichtlinien sowie die Preisliste der
DENIC, einzusehen unter www.denic.de. Soweit .at, .co.at oder or.at Domains
Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den Registrierungsrichtlinien auch
die AGBs sowie die Preisliste der nic.at, einzusehen unter www.nic.at, bei anderen
Domains die jeweils zuständige Registry.
2.7 Bei exotischen Domains (z.B. .cc, .ag, etc.) kann es vorkommen, dass als
Domaininhaber die Agentur oder deren natürliche Personen in den Domaindaten
verankert werden und bei Whois Abfragen als Inhaber erscheinen. Der
Käufer hat bei exotischen Domains das Recht auf einen schriftlichen Eigentumsnachweis
in Form der Rechnung. Bei manchen Domains sind zusätzlich Verträge
in der Landessprache der jeweiligen Registrierungsstelle handschriftlich zu
unterfertigen (z.B. .ru, .it) und die Originale auf dem Postweg zu senden.
2.8 Die Verfügbarkeits- bzw. Registrierbarkeitsangaben der Domainabfrage
(Whois) der Agentur sind keine Garantie, dass die gesuchte / in der Rechnung
ausgewiesene Domain sowohl zum Abfragezeitpunkt oder zum Zeitpunkt des
Zahlungseingangs zuzüglich 48 Stunden werktags auch wirklich noch frei registrierbar
ist. Dies geht unter anderem auch aus den AGBs und Bestimmungen der
jeweiligen Registrierungsstelle hervor, welche hiermit ausdrücklich in der jeweiligen
Landessprache vollinhaltlich akzeptiert werden.
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen,
sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger
Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen
zu substituieren („Fremdleistung“).
3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder
im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf
Rechnung des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen
und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation
verfügt.
3.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag
gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
3.4 Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung
der Inhalte der von ihm eingestellten und /oder seinen Informationen für
Ihn von der Agentur erstellten Webseiten weder gegen österreichisches Recht
noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere
Urheberrecht-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Die Agentur
behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung
auf Ihren Servern auszunehmen. Den Kunden wird die Agentur von einer
etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das
Gleiche gilt, wenn die Agentur von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf
den Webseiten des Kunden zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde
Rechte verletzen. Von Ersatzrechten Dritter, die auf unzulässigen Inhalten
einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde die Agenturausdrücklich
frei.
4. Termine
4.1 Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung
der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung
der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene,
mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist
beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
4.2 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des
Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
4.3 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen
bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von
der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde
mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B.
Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall
wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
5. Vertragsabschluss, Vertragsauflösung, Vorzeitige Auflösung
5.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger
Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat,
unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert
wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung
von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie
z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und
dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung
der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren
eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden
Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen
einstellt.
5.2 Basen für den Vertragsabschluss sind das jeweilige Angebot der Agentur
bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung
festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
Verträge über Domains und Webspace werden zunächst für einen Zeitraum
von 12 Monaten geschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht jeweils 3 Monate
vor Ablauf des 12-Monatszeitraums schriftlich gekündigt, so verlängert sich der Vertrag
jeweils stillschweigend um weitere 12 Monate.
5.3 Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen
Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B.
durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei
zu erkennen gibt (z.B. durch Tätig werden aufgrund des Auftrages), dass sie
den Auftrag annimmt.
5.4 Webhosting- bzw. Domainvertragsauflösungen können ausschließlich per
eingeschriebenen Brief erfolgen. Die technische Abschaltung wir mit sofortiger
Wirkung nach Eingang der Kündigung durchgeführt, es sei denn, ein technischer
Weiterbetrieb bis zum Ende des Abrechnungszeitraums wird ausdrücklich vermerkt.
Im Voraus bezahlte Gebühren werden nicht rückvergütet.
5.5 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
6. Honorar
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der
Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist
berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Bei Leistungen
die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt,
Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen
abzurufen.
6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in
gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die
erbrachten Leistungen und die Überlassung der Urheber- und kennzeichenrechtlichen
Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der Höhe von 20%.
6.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte
Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden
Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
6.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist,
dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um
mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten
hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn
der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht
und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es
sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung
nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber
von vornherein als genehmigt.
6.5 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom
Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte
Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen.
Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten
Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und
sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
6.6 Die Verrechnung von Domaingebühren erfolgt ausschließlich über die Agentur.
Vom Kunden durchgeführte Änderung der Billing Informationen haben zur
Folge, dass DNS (Domain Name System) Gebühren in Rechnung gestellt werden. Änderungen an tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung
der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des
Urhebers zulässig.
7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab
Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart
wurde, binnen 14 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Dies gilt
auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5%. p.a.
(Alternativ: 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank)
als vereinbart. Die von der Agentur gelieferten Waren, einschließlich aller
Nebenverbindlichkeiten, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Agentur.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen
Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für
eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen
der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der
Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht
des Kunden wird ausgeschlossen.
7.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im
Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen
und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht
verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages
zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur
für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen
das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen
Schuld zu fordern (Terminverlust).
8. Präsentationen
8.1 Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes
Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und
Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher
Fremdleistungen deckt.
8.2 Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle
Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren
Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher
Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich
der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an
Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige
Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
8.3 Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation
eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon,
ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung
des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte
an den präsentierten Leistungen.
8.4 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte
für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten
Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten
Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
9. Eigentumsrecht und Urheberrecht
9.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B.
Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte,
Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen
Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von
der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses -
zu-rückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das
Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender
Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch
ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten
an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige
Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere
deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige
Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die
Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
9.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich
vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon,
ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur
erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene
Vergütung zu.
9.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die
die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach
Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich
geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
9.5 Für Nutzungen gemäß Abs. 4 steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende
ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung
zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw.
ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende
ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
9.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter
Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
9.7 Die Agentur hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Die Agentur übernimmt
deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und
delegierten Domains überhaupt zugeteilt werden bzw. frei von Rechten Dritter
oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Dies gilt auch für die unterhalb
der Domain der Agentur vergebenen Subdomains
9.8 Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain
aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er die Agentur
hiervon unverzüglich informieren. Die Agentur ist in einem solchen Fall berechtigt,
im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der
Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender
Höhe (mindestens 15.000 EUR) stellt.
9.9 Von Ersatzansprüchen Dritter sowie Aufwendungen, die auf der unzulässigen
Verwendung einer Internetdomain durch den Kunden bzw. mit Billigung des
Kunden beruhen, stellt der Kunde die Agentur, deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
sowie sonstige in die Domainregistrierung involvierte Personen
und Organisationen hiermit frei.
9.10 Soweit die Agentur für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte
Webpräsentationen gestaltet, überträgt die Agentur dem Kunden ein nicht
ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
Der Kunde versichert, dass alle zur Verfügung gestellten Bildund
Textmaterialien seinem Urheberrecht unterliegen oder der Kunde dafür die
entsprechenden Genehmigungen nachweisen kann. Der Kunde stellt die Agentur
ausdrücklich von wie auch immer gearteten Ersatzansprüchen Dritter und
seiner selbst frei.
9.11 Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten)
und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten)
betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter,
Up und Downloads), von der Agentur während der Dauer des Vertragsverhältnisses
gemäß der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht gespeichert werden,
soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Berechnungszwecke,
erforderlich ist. Die Agentur verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen
jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft,
vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.
9.12 Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich drauf hin, dass der Datenschutz
für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde
weiß, dass die Agentur das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und
unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer
Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind
unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen
und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der
von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
10. Kennzeichnung
10.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen
auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne
dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs
des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere
auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden
bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
11. Gewährleistung, Schadenersatz
11.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von drei
Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb
von sieben Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des
Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall
ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das
Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur
zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der
Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen
Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung
zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
11.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche,
insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche
Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von
Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das
Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt
ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen
wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924
AGBG wird ausgeschlossen.
11.5 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen.
Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom
Kunden zu beweisen.
11.6 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit
der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei
Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens
oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
12 Haftung und Produkthaftung
12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder
Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um
unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden,
Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung,
Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger
Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der
Geschädigte zu beweisen.
12.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der
Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben
werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht
nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war,
wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur
nicht für Prozess-kosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von
Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder
sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und
klaglos zu halten.
12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab
Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung
der Agentur. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem
Netto-Auftragswert begrenzt.
13. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die
vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten,
Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und
Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt
ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass
ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
14. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten
sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den
Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden
ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis
wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu klagen. |